Innerhalb der Entwicklung der Baseler Übereinkunft wurde 1997 ein zum Abwracken bestimmtes Schiff dem Abfallbegriff unterstellt. Je nach Zustand des Schiffes wurde eine Klassifizierung als gefährlicher Abfall vorgenommen.
Ab 2003 entwickelten sich aus der IMO eigene Initiativen, welche das Schiffsrecycling fördern sollen. Die Beschlüsse wurden in der Resolution A962(23) IMO „Guidelines on Ship Recycling“ und der IMO „Guidelines for Development of the Ship Recycling Plan“ niedergeschrieben.
Der gesetzliche Rahmen zum Schiffsrecycling wurde in der EU Strategie „Abwracken von Schiffen“ niedergeschrieben, die voraussichtlich 2013 in Kraft tritt und weit reichende Verantwortlichkeiten für Werften und Reeder beschreibt.
Wie für alle europäischen Produkte ist seit dem 01. Juni 2007 die REACH Verordnung (Europäische Verordnung Nummer 1907/2006 für die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) jedoch der Hauptmotivator zur Material Compliance.
